Auf Zielgruppen zugeschnittene, personalisierte Produkte liegen im Trend. Mit einer Lasermaschine hast Du unendliche Möglichkeiten, perfekt auf die Wünsche Deiner Kunden abgestimmte Designs herzustellen und zu verkaufen. Um keine Abmahnungen zu erhalten, ist es wichtig, dass Du von Anfang an darauf achtest, Urheberrechtsverletzungen strikt zu vermeiden.
Dein Vorteil: Auch Deine eigenen Designs sind urheberrechtlich geschützt und dürfen von Dritten nicht ohne Deine Zustimmung verwendet werden.
Was ist das Urheberrecht und was schützt es?
Das Urheberrecht dient dazu, ab dem Zeitpunkt der Entstehung das persönliche geistige Eigentum eines Urhebers - d. h. der Person, die ein Werk geschaffen hat - zu schützen. Er bzw. sie allein hat das Recht, über die eigenen schöpferischen Leistungen zu verfügen. Nur der Urheber darf sein/ihr Werk vervielfältigen, verbreiten, zugänglich machen, verleihen, senden und aufführen, z. B. indem er:
- das Werk im Internet veröffentlicht
- das Werk reproduziert und zum Verkauf anbietet
- vom Original abgeleitete, veränderte Werke erstellt
Was fällt unter das Urheberrecht?
Unter das Urheberrecht fallen Sprachwerke, z. B. in Form von Texten, Reden und Computerprogrammen, Lichtbild- und Filmwerke, Musikwerke, Werke der Tanzkunst und Pantomime sowie Darstellungen technischer und wissenschaftlicher Art, z. B. Pläne, Skizzen, Tabellen usw.
Im Gegensatz zu gewerblichen Schutzrechten ist es nicht nötig, das Urheberrecht zu hinterlegen oder zu registrieren. Urheberrechte sind nicht verkäuflich. Allerdings können Urheber Dritten im Rahmen von Lizenzverträgen sogenannte Nutzungsrechte einräumen, die es ihnen erlauben, geistige Werke u. a. zu bearbeiten, zu vervielfältigen und zu verkaufen.
Wann endet das Urheberrecht?
Alle Regelungen zum Urheberrecht findest Du im deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG). § 64 UrhG beispielsweise bestimmt, dass das Werk 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt. Ist die Schutzfrist für ein Werk abgelaufen, wird es gemeinfrei und darf ohne Zustimmung sowie Vergütung des Urhebers bzw. des aktuellen Rechteinhabers verwendet werden. Auch die kommerzielle Nutzung ist dann erlaubt.
Schriften, Grafiken und Illustrationen auf Verkaufsplattformen erwerben
Viele stolze Mr Beam Besitzer greifen auf die Talente von Designern und Illustratoren zurück, um ihre eigenen Produkte zu verschönern und zu individualisieren. Das ist völlig in Ordnung, solange Du die Urheberrechte der Künstler nicht verletzt. Im Klartext heißt das, Du darfst kein Werk ohne die ausdrückliche Erlaubnis des geistigen Schöpfers verwenden, vervielfältigen und vor allem nicht verkaufen.
Kaufst Du digitale Produkte auf Online-Marktplätzen - wie Etsy, Creative Market oder Creative Fabrica - liegen die Urheberrechte bei den Designern, die ihre Werke zum Kauf anbieten. Bei Etsy beispielsweise regelt jeder Anbieter selbst, ob und in welcher Zahl die Designs vervielfältigt werden dürfen. Viele Urheber verlangen höhere Preise für eine kommerzielle Verwendung bzw. beschränken Stückzahl der Produkte, die mit ihren Designs verkauft werden dürfen.
Bist Du Dir unsicher hinsichtlich der Auslegung verwendeter Termini - wie kommerzieller Nutzung oder erweiterter kommerzieller Nutzung - solltest Du direkt beim Anbieter bzw. dem Kundenservice der Plattform nachfragen, um sicherzugehen, dass Du die Werke entsprechend Deiner Wünsche für personalisierte Produkte verwenden darfst.
Vorsicht bei Disneyfiguren, Serien-, Film- und Comic-Helden
Großer Beliebtheit erfreuen sich Produkte mit bekannten Serien-, Comic und Film-Helden. Disneyfiguren und Superhelden stehen bei Kindern und Erwachsenen hoch im Kurs. Leider darfst Du auch hier nicht der Versuchung nachgeben und Dich frei bedienen, um eigene Werke zu personalisieren. Rechteinhaber - wie Walt Disney - verlangen für jedes Produkt mit den zum Teil weltbekannten Figuren Lizenzgebühren.
Ein Beispiel: Im Jahr 2021 sind die Urheberrechte an den Comic-Figuren Winnie Puuh und Mickey Mouse ausgelaufen. Allerdings bezieht sich das Erlöschen der Urheberrechte ausschließlich auf die Erstschöpfungen. Die Originale wurden im Laufe der Zeit wiederholt überarbeitet und sind unterschiedlichen Urhebern zuzuordnen. Im Rahmen jeder Neubearbeitung wurden eigenständige Werke geschaffen, für die folglich eine neue Schutzdauer begann. Möchtest Du sichergehen, solltest Du Dich ganz genau erkundigen oder gleich komplett die Finger von den beliebten Comic-Helden lassen.
Eigene Ideen umsetzen und Designer beauftragen
Hast Du nicht das Know-how selbst eigene Illustrationen, Grafiken und Designs zu entwerfen, kannst Du einen Designer beauftragen, Deine Ideen umzusetzen bzw. Dir selbst entwickelte Ideen zu liefern. Damit Du die erstellten Werke frei verwenden kannst, muss Dir der Dienstleister ausdrücklich die Nutzungsrechte übertragen. Mit dieser Lösung hast Du individuelle Designs und kannst Dir sicher sein, keine Urheberrechtsverletzungen zu begehen.
Auch Plattformen, wie fiverr.com, auf denen Du Designer findest, übertragen Käufern standardmäßig die Rechte an den gelieferten Arbeiten. Allerdings ist es wichtig, auch hier genau nachzulesen, denn Verkäufer haben die Möglichkeit, die Rechtevergabe auf ihrer Service-Seite nach eigenen Wünschen anzupassen.
In unserem Mr Beam Design Store kannst Du Laser Vorlagen erwerben. Durch den Kauf werden zwar keine Copyrights an die Käufer übertragen, jedoch ist die Laserdatei für den privaten und gewerblichen Gebrauch zugelassen, um zum Beispiel Produkte mit Deinem Mr Beam herzustellen.
Urheberrechte nicht verletzen - Augen und Ohren offen halten
Die Gefahren, Urheberrechte zu verletzen, sind groß. Im Internet verfügbare Schriftarten, Grafiken und Illustrationen sind urheberrechtlich geschützt. Möchtest Du einzelne Werke zur Gestaltung Deiner personalisierten Produkte verwenden, musst Du über Nutzungsrechte verfügen, die eine kommerzielle Vervielfältigung und den Verkauf einschließen. Nachforschen lohnt sich, um nicht nachträglich Zahlungen an den Rechteinhaber leisten zu müssen. Im Zweifelsfall gibt es viele andere tolle Motive und Schriftarten, die Du für Deine Eigenkreationen verwenden kannst.
Hinweis: Die Inhalte des gesamten Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar, weil es sich lediglich um eine allgemeine Darstellung des rechtlichen Sachverhalts handelt und weil nicht auf individuelle Einzelfälle eingegangen wird.